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Künstliche Intelligenz: Herausforderungen für das Medienrecht

Symposium der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) & des Instituts für Urheber- und Medienrecht (IUM)

Teil I: Anforderungen an die Medienregulierung, Donnerstag, 27.4.2023 15 Uhr, BLM, München: Programm

Teil II: Herausforderungen von ADM-Systemen im (privaten) Medienrecht, Freitag, 28.4.2023, 10 Uhr, IUM, Literaturhaus, München

Programm Teil II 28.4.2023

I. Einführung: Algorithmenresponsives Medienrecht – eine Problemskizze

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M., Direktor des IUM
Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M., Co-Direktorin des IUM

II. KI im Medienbereich: Eine Perspektive aus der Umwelt des Medienrechts

1. ADM-Systeme in der modernen Gesellschaft: ihr Potenzial und ihre Grenzen
Prof. Dr. Lena Kästner, Universität Bayreuth

2. Die Herausforderungen kommunikativer KI
Prof. Dr. Andreas Hepp, Universität Bremen

3. Wege zum Roboterjournalismus? – Wie verändert KI die journalistische Arbeit?
Timo Conraths, Rechtsanwalt & DJV

III. KI-basierter Medieneinsatz: Transparenzanforderungen

1. Transparenz und Erklärbarkeit bei KI-Anwendungen: allgemeine EU-Rahmenvorgaben und Herausforderungen
Prof. Dr. Laura Schertel Mendes

2. Transparenz und konkrete Nutzer- und Nutzerinnenerfahrung: Auswirkungen für die medienrechtliche Regulierung
Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der BLM

IV. KI-basierte Geschäftsmodelle: Haftungsfragen

1. Achtung, hier spricht ChatGPT – Zur Regulierung von KI-Meinungen
Prof. Dr. Philipp Hacker, Viadrina Universität Frankfurt (Oder)

2. Äußerungsrechtliche Haftungsregelungen beim Einsatz von KI
Dr. Graziana Kastl-Riemann, Taylor Wessing, Hamburg

V. Verabschiedung / Ausblick

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. und Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (IUM)
Dr. Thorsten Schmiege (BLM)

Über die Veranstaltung:

„Künstliche Intelligenz“ (KI) oder etwas genauer: eigenständig agierende algorithmische Entscheidungssysteme (ADM-Systeme) verändern die Medienlandschaft. Sie begegnen uns an vielen Stellen im Medienalltag:
– Suchmaschinen und Empfehlungssysteme von Medienintermediären und Medienplattformen steuern das Nutzungserlebnis. Sprachassistenten entscheiden über die Auswahl des Inhalts.
– Inhalte werden über einen Algorithmus – personalisiert oder nicht personalisiert – zu einem TV-Sender oder zu einem Rundfunkprogramm zusammengestellt. KI wird regelmäßig als ein Recherchewerkzeug eingesetzt.
– Über KI-Tools monitoren und kontrollieren Social Media oder Video Sharing Anbieter die Inhalte auf ihrer Plattform. Aber auch die Rundfunkaufsicht sichtet zunehmend audiovisuelle Inhalte mithilfe von KI-Softwaresystemen darauf, ob sie unzulässige oder entwicklungsbeeinträchtigende Programme enthalten.
– KI-Systeme filtern unerwünschte Werbung aus; KI-Technologie personalisiert Werbung.
– Nachrichtenagenturen setzten lernfähige ADM-Systeme ein.
 
Seit kurzem erfahren wir fast täglich, dass das erst der Anfang war. Die Fähigkeiten von generativer KI reichen schon heute viel weiter. Mit generativer KI werden eine bestimmte Klasse von (teil-)autonom operierenden algorithmischen Entscheidungssystemen (ADM-Systeme) bezeichnet, die auf der Grundlage bestehender Inhalte (Daten) neue Inhalte erzeugen kann. Beispiele dafür sind Textgeneratoren wie ChatGPT oder Bildgeneratoren wie Dall-E 2 – beide vom Unternehmen Open AI. Sie zeigen, dass mit generativer KI schon heute vielfältige Inhalte erzeugt werden können, die von der Text- und Bildgenerierung hin zu Musik oder Videos reichen. Das erschließt eine »ganze neue Dimension des ›journalistischen Einsatzes‹ von KI« (FAZ). Insgesamt bieten die verschiedenen KI-Werkzeuge eine Chance für die Medienlandschaft. Zugleich sind sie auch eine Herausforderung der bislang noch weitgehend auf menschengemachte Inhalte zugeschnittenen Medienregulierung: Wie können Medienschaffende und Medienregulierende – sowohl aus der öffentlich-rechtlichen ex-ante Perspektive als auch der privatrechtlichen ex-post-Haftungsfrage – diese Risiken erkennen? Wie sollen sie die Risiken adressieren, ohne innovationshemmend zu sein? Brauchen wir neue juristische Werkzeuge oder müssen wir die bestehenden Ansätze lediglich weiter ausbauen?
Diese Fragestellungen werden die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und das Institut für Urheber- und Medienrecht e.V. (IUM) in einem gemeinsamen Symposium am 27. und 28. April 2023 beleuchten und diskutieren. Das BLM-IUM Symposium wird sich am Donnerstag, 27. April unter der Federführung der BLM mit den Herausforderungen an die klassische Medienregulierung auseinandersetzen. Am darauffolgenden Freitag, 28. April, werden am IUM die medien(privat)rechtlichen Fragen beim Einsatz von autonomen Entscheidungssystemen zum Gegenstand der Diskussion werden. In beiden Tagungsabschnitten werden Impulse der Informatik, Ethik und Kommunikationswissenschaften aufgegriffen. Interdisziplinäre Vorträge führen jeweils in die technischen Fragen bzw. sozialwissenschaftlichen Herausforderungen ein und vermitteln ein gemeinsames Grundlagenwissen. Daran anknüpfend wird aus zwei verschiedenen Perspektiven gefragt, wie das Medienregulierungs- und das Medienprivatrecht diese Impulse produktiv aufgreifen und verarbeiten kann.

Die BLM und das IUM laden Sie herzlich ein, am 27. und 28. April 2023 dabei zu sein!

Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.

Datum

28.04.2023

Zeit

10:00 Uhr bis 14:45 Uhr

Ort

Literaturhaus München
Salvatorplatz 1
80333 München

Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist jedoch bis 20.4.2023 erforderlich. Bitte verwenden Sie unser Anmeldeformular.