Institut für Urheber- und Medienrecht

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25.06.2010; 16:36 Uhr
Gemeinsame Erklärung von VDZ und BDZV zum Verleger-Leistungsschutzrecht
Legitimer Schutz für Verlegerleistung - keine Monopolisierung von Sprache

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V (BDZV) haben eine gemeinsame Erklärung zur kommenden Anhörung des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger abgegeben. Nach ihrer Vorstellung soll das geplante Leistungsschutzrecht Inhalte von Zeitungen und Zeitschriften vor dem gewerblichen Zugriff Dritter im Internet zu schützen. Eine Anpassung des Urhebergesetzes, das für Presseverleger seit Bestehen keine Änderung gebracht habe, sei angesichts veränderter Realitäten fällig, da heute kein hinreichender Schutz mehr für die Leistungen von Verlagen bestünde. Es gehe also um einen legitimen Schutz der Verlegerleistung. Keinesfalls soll Sprache monopolisiert werden.

Urheber- und Leistungsschutzrecht sollen strikt voneinander getrennt sein. Gleichwohl befürworten VDZ und BDZV eine Beteiligung der Urheber aus den Erträgen des Leistungsschutzrechtes. So würden nicht finanzielle Nachteile, sondern Vorteile für Autoren angestrebt. Zweitverwertungen seien darüber hinaus nicht vom Leistungsschutzrecht berührt. Themen der Anhörung am 28. Juni sind die Ziele eines Leistungsschutzrechts für Verleger und konkret die Fragen nach Schutzrechtsinhaber, Schutzgegenstand, -umfang, und -dauer sowie den Schranken. Zudem soll es auch um ein Leistungsschutzrecht für Verleger von Bildungsmedien gehen.

Dokumente:

[IUM/eg]

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