Institut für Urheber- und Medienrecht

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25.06.2010; 14:23 Uhr
ZDF-Fernsehrat genehmigt Onlineangebote von ZDF, 3Sat und Phoenix
»Telemedienangebote entsprechen den Voraussetzungen des Rundfunkstaatsvertrags und sind vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst«

Der ZDF-Fernsehrat hat im Rahmen des Drei-Stufen-Tests die Onlineangebote von ZDF, 3Sat und Phoenix genehmigt. Das Gremium kam, wie die BR- und MDR-Rundfunkräte am Anfang dieser Woche (vgl. Meldung vom 23. Juni 2010), zum Schluss, dass der publizistische Beitrag der Telemedienkonzepte die Einflüsse auf den Markt überwiegt. Zudem seien die finanziellen Grundlagen plausibel kalkuliert. Wie der Vorsitzende des Fernsehrates, Ruprecht Polenz, mitteilte, habe der Rat selten zuvor eine Prüfung »mit solch großem personellen, materiellen und zeitlichen Aufwand« durchgeführt und daher sein Ergebnis nach umfangreicher Prüfung und Abwägung gefunden. Externe Gutachter hätten festgestellt, dass die Schließung der ZDF-Onlineangebote den werbefinanzierten Anbietern im Online-Markt nur einen Zuwachs von 0,4 Prozent bringen würde. Im Fall von 3Sat läge der Gewinn bei 0,1.

Die Beschlüsse der Rundfunkräte des BR und MDR im Drei-Stufen-Test der jeweiligen Online- und Hörfunkangebote wurden erwartungsgemäß vom Verband Privater Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisiert. Dessen Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner wertete die Entscheidungen als »endgültige Absage an ein ausbalanciertes, faires System von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien«.

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