Institut für Urheber- und Medienrecht

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18.06.2010; 11:15 Uhr
Enquête-Kommission »Internet und digitale Gesellschaft« debattiert über Netzneutralität
Fraglich, ob Wettbewerb eine neutrale Datenübermittlung im Internet sicherstellt

Die Enquête-Kommission »Internet und digitale Gesellschaft«, die im März 2010 vom Bundestag auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen eingesetzt worden ist (vgl. zum Antrag der Regierungskoalition Meldung vom 15. Januar 2010), hat sich in der Sitzung vom 14. Juni 2010 mit dem Thema »Netzneutralität« beschäftigt. Dabei haben sich die 34 Mitglieder (17 Abgeordnete und 17 Sachverständige) auf eine Definition geeinigt: »Unter Netzneutralität versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen«. Kontrovers diskutiert worden sei die Frage, ob der Wettbewerb eine neutrale Datenübermittlung im Internet sicherstellt, oder ob hierfür staatliche Regelungen notwendig sind.

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[IUM/eg]

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