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27.06.2019; 22:23 Uhr
LG Hamburg: Deutscher Titelsong von Pippi Langstrumpf verstößt wohl gegen Urheberrecht
Abhängige Bearbeitung des Originals oder freie Benutzung

Nach Ansicht des LG Hamburgs verstößt die deutsche Version des Titelsongs von »Pippi Langstrumpf« wohl gegen das Urheberrecht der Autorin Astrid Lindgren. Medienberichten zufolge hat ein schwedisches Unternehmen, das Lindgrens Urheberrechte vertritt, die Rechteinhaber der deutschen Textfassung verklagt. »Här kommer Pippi Langstrump, tjolahopp tjolahej tjolahoppsan-sa« dichtete Lindgren. Der deutsche Autor Wolfgang Franke machte daraus: »Hey - Pippi Langstrumpf, trallari trallahey tralla hoppsasa«.

Die Klägerin vertritt die Auffassung, die deutsche Fassung sei eine sogenannte abhängige Bearbeitung des Originals. Eine Einwilligung der schwedischen Verfasserin wurde angeblich nicht eingeholt. Die beklagte Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft sowie die Witwe Frankes weisen den Vorwurf zurück. Der deutsche Text sei eine freie Benutzung des Kinderbuchstoffs, für die keine Genehmigung erforderlich sei. 

Im Verhandlungstermin am 26. Juni 2019 erklärte laut »Spiegel Online« der Vorsitzende Richter, die Zivilkammer halte den gestellten Unterlassungsantrag der Erben Lindgrens für aussichtsreich. Der Text von Wolfgang Franke habe ohne Zweifel einen hohe schöpferischen Eigengehalt, zitiert die »FAZ Online« Richter Benjamin Korte. Ob das schwedische Original dahinter verblasse, sei streitig. Doch darauf komme es gar nicht an. Entscheidend sei, dass der deutsche Text den sogenannten Charakterschutz von »Pippi Langstrumpf« verletze.

Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte das Lied vorerst nicht weiter verbreitet werden. Ein Verkündungstermin für das Urteil ist nicht bekannt. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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