Schweiz: Vorerst kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Anders als in der EU soll in der Schweiz vorerst kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden. Die zuständige Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Schweizer Ständerats hat die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage im Urheberrechtsgesetz (URG) einstimmig abgelehnt, berichten Medien unter Berufung auf Kommissionspräsident Ruedi Noser. Der Gesetzesentwurf des Bundesrates ging auf den Kompromiss einer Arbeitsgruppe mit Interessenvertretern zurück und sah vor, dass Betreiber sozialer Netzwerke und anderer Internet-Plattformen den Verlagen eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Inhalte zugänglich machen.
Zunächst fand der Vorschlag in der vorberatenden Ständerats-Kommission Zustimmung, doch der Ständerat war nicht überzeugt (vgl. Meldung vom 14. März 2019). So erklärte Ständerätin Anita Fetz schon im März 2019 laut »Golem«: Ich glaube, es gehört in die Abteilung Illusion zu meinen, dass man eine Linksteuer einführen kann, die man den großen Verlagen gibt, und dass sich diese dann mit Facebook, Google und Co. einigen und dass das den Journalistinnen und Journalisten nützt. Ich gehe davon aus, dass das Gegenteil der Fall sein wird.«
Angesichts der Krise der Medien seien der Ständerats-Kommission die Bestimmungen zunächst sinnvoll erschienen, so Noser. Die nähere Prüfung habe aber gezeigt, dass sie sogar kontraproduktiv sein könnten. Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) nimmt die Entscheidung der Ständerats-Kommission mit Bedauern zur Kenntnis, so der VSM in seiner Pressemitteilung.
Dokumente:
- Meldung der SDA vom 29. April 2019
- Artikel der NZZ vom 29. April 2019
- Meldung bei Golem vom 30. April 2019
- Pressemitteilung des VSM vom 30. April 2019
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