Institut für Urheber- und Medienrecht

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25.08.2010; 17:57 Uhr
Rechtsaufsicht genehmigt »tagesschau.de« ohne Einschränkungen
Private Anbieter kündigen rechtliche Schritte an

Nach der starken Kritik am Vorschlag des NDR-Rundfunkrates zum Drei-Stufen-Test für »tagessschau.de« (vgl. Meldung vom 16. Februar 2010) hat die Niedersächsische Staatskanzlei das Telemedienkonzept genehmigt. Gem. § 11 f Abs. 7 RStV ist nun die Beschreibung des Angebots in den amtlichen Verkündungsblättern der betroffenen Länder zu veröffentlichen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) hatte im Juli in einer Pressemitteilung angekündigt, dass er »alle politischen und juristischen Mittel ausschöpfen werde, um gegen die expansiven Onlinepläne von ARD und ZDF vorzugehen«. Nach Einschätzung des Mainzer Staatsrechtlers Prof. Dr. Dieter Dörr ist eine negative Konkurrentenklage privater Anbieter gegen die Entscheidung der Rechtsaufsicht und die Angebotsbeschreibung im amtlichen Verkündungsblatt - Verwaltungsakt i.S.d. § 35 VwVfG - im Rahmen der Klagebefugnis auf eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfreiheit zu stützen.

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