Institut für Urheber- und Medienrecht |
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Urheberrechte, vorbehalten.
23.11.2011; 19:30 Uhr
Urheberrechtsprobleme an elektronischen Leseplätzen: BGH nimmt Sprungrevision an Grundsätzliche Fragen zur Auslegung der Info-Richtlinie und § 52 b UrhG
Der BGH hat am 19. Oktober 2011 den Antrag auf Sprungrevision gegen das Urteil des LG Frankfurt am Main zu urheberrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken zugelassen (Az. I ZR 69/11): »Der Rechtsstreit ... [mehr]
02.12.2009; 16:20 Uhr
Elektronische Leseplätze im Sinne des § 52 b UrhG müssen reine »Lese«-Terminals sein OLG Frankfurt: Ausdruck und Kopie eingescannter Werke muss von Bibliotheken verhindert werden
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat mit seinem Berufungsurteil die Anforderungen an elektronischen Leseplätze in Bibliothek gegenüber der Vorinstanz erhöht. Während das Landgericht Frankfurt a.M. im Rechtsstreit zwischen dem Eugen ... [mehr]
18.05.2009; 17:11 Uhr
Landgericht Frankfurt a. M.: § 52 b UrhG erlaubt nicht das Herunterladen digitaler Inhalte von elektronischen Leseplätzen Bibliotheken müssen Vorkehrungen treffen, um ein Kopieren der Werke durch die Nutzer zu verhindern
Bibliotheken dürfen ihren Nutzern Bücher und andere urheberrechtlich geschützte Werke in digitaler Form z.B. über elektronische Leseplätze im Rahmen des § 52 b UrhG zugänglich machen, soweit keine abweichenden vertraglichen ... [mehr]
§§ 52 b, 53 a UrhG-E im Brennpunkt der Anhörung zum Zweiten Korb
Mit dem dritten Teil nahm am 20.11.2006 die Anhörungsreihe des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung »zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« (»Zweiter Korb«) ... [mehr]
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