Institut für Urheber- und Medienrecht |
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Die Redaktion weist darauf hin, dass die Meldungen
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Urheberrechte, vorbehalten.
Kammergericht: Keine Rechtfertigung durch Schranken des Urheber- oder Verfassungsrechts
Der umfassende Abdruck zweier Briefe von Günter Grass durch die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (FAZ) verletzt den Schriftsteller in seinem Veröffentlichungsrecht gem. § 12 UrhG und ist durch keine gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen ... [mehr]
LG Berlin bestätigt einstweilige Verfügung gegen FAZ
Die »FAZ« darf zwei Briefe des Schriftstellers und Nobelpreisträgers Günter Grass nicht ohne dessen Zustimmung veröffentlichen. Dies entschied das Landgericht Berlin (LG Berlin) am 23.1.2007 durch Urteil (Az. 16 O 908/06 - Veröffentlichung ... [mehr]
Einstweilige Verfügung untersagt weitere Verbreitung wegen Urheberrechtsverletzung
Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (FAZ) darf zwei Briefe von Günter Grass an den damaligen Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller mangels urheberrechtlichen Nutzungsrechts nicht weiter verbreiten. Dies entschied laut »hr online.de« ... [mehr]
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