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02.10.2003; 17:05 Uhr
Börsenverein des Deutschen Buchhandels kündigt rechtliches Vorgehen gegen BuchClub wegen Verstoßes gegen Preisbindung an
Buchhändler werden »alle rechtlichen Mittel« ausschöpfen, um Angebote untersagen zu lassen
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. will rechtlich gegen den Bertelsmann-BuchClub wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz vorgehen. Dies kündigte der Vorsitzende des Sortimenterausschusses, Rudolph Braun-Elwert, am 2.9.2003 laut eines Berichts des »Börsenblatts« vom selben Tag an. Stein des Anstoßes sind die Angebote aktueller Bestseller wie das neue Buch von Dieter Bohlen parallel zur Handelsausgabe unter dem Ladenpreis des Originals. Die Buchhändler würden »alle rechtlichen Mittel« ausschöpfen, wie Braun-Elwert erklärte, um diese Angebote zu untersagen. Uneinigkeit besteht hinsichtlich der Auslegung des § 5 Abs. 5 des am 1.10.2002 in Kraft getretenen Buchpreisbindungsgesetzes. Dieser regelt die Parallelausgabenproblematik und normiert, dass eine Festsetzung unterschiedlicher Endpreise für einen bestimmten Titel durch einen Verleger oder Importeur oder deren Lizenznehmer zulässig ist, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Der Börsenverein ist der Ansicht, die Auslegung dieser Regelung richte sich nach dem bis zum vergangenen Jahr einschlägigen, 1990 vom Börsenverein veröffentlichten und vom Bundeskartellamt akzeptierten, so genannten Potsdamer Protokoll. Der BuchClub sieht sich an dessen Vorgaben nicht mehr gebunden und plädiert für eine weitere Auslegung. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1480: http://www.urheberrecht.org/news/1480/
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