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25.04.2005; 16:21 Uhr
Sat.1 unterliegt im Streit um »schmidt.de«
LG Hannover: Sender verletzt persönliches Namensrecht des Klägers
Der Fernsehsender Sat.1 ist im Streit um die Domain »schmidt.de« unterlegen. Dem klagenden Webdesigner stehe das Recht an dem Domain-Namen zu, da er mit Nachnamen Schmidt heiße. Dies entschied das Landgericht Hannover einer eigenen Pressemitteilung vom 22.4.2005 zufolge durch Urteil (Az.: 9 O 117/04; Veröffentlichung in der ZUM folgt) am selben Tag. Der Internetauftritt unter »schmidt.de« enthält alte Sendungsausschnitte der »Harald-Schmidt-Show« aus Sat.1-Zeiten. Nach Ansicht der Richter konnte der Sender die Einräumung eines Verfügungsrechts über den Namen schmidt.de durch Harald Schmidt nicht beweisen. Zwar habe Sat.1 die Rechte an dem Namen »Harald Schmidt Show«, nicht aber an dem bürgerlichen Nachnamen Schmidt. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2241: http://www.urheberrecht.org/news/2241/
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