Institut für Urheber- und Medienrecht

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28.04.2003; 18:53 Uhr
Oliver Kahn setzt sich im Streit mit Electronic Arts durch
LG Hamburg bejaht Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Computerspiel

Nationaltorwart Oliver Kahn hat sich im Streit mit dem Softwarehersteller Electronic Arts (EA) vor Gericht durchgesetzt. Das Landgericht Hamburg (LG) entschied am 25.4.2003, dass EA durch die Verwendung des Namens und die bildliche Darstellung Kahns in dem Computerspiel "FIFA-Weltmeisterschaft 2002" die Persönlichkeitsrechte des 33jährigen Nationalspielers verletzt habe. Die Software dürfe deshalb nicht mehr vertrieben werden. Nicht durchsetzen konnte sich Kahn dagegen mit seiner Forderung, EA auch die weitere Ausstrahlung einer Fernsehwerbung für "FIFA-Weltmeisterschaft 2002" zu untersagen. Der Torhüter des FC Bayern München sei in dem Werbefilm nicht zu erkennen, meinte das Gericht. Kahns Rechtsanwalt Matthias Prinz sprach trotzdem von einem "Sieg auf der ganzen Linie" und nannte das Urteil "wegweisend". Mit der Entscheidung sei klar, auch Personen der Zeitgeschichte in Computerspielen nur mit ihrer Einwilligung dargestellt werden dürften. Prinz kündigte an, dass Kahn gegen EA nach dem Urteil nun auch Schadensersatzforderungen geltend machen wolle. Bei vermutlich 300.000 verkauften Spielen und einem Umsatz von rund 15 Millionen Euro könne der entsprechende Betrag "in den Millionenbereich" gehen.

Kahn war einer von rund 800 Spielern aus 40 Ländern, die in dem Spiel "FIFA-Weltmeisterschaft 2002" dargestellt und zu Fußballmannschaften zusammengestellt werden können, die anschließend bei Fußballspielen im Rechner gegeneinander antreten. EA hatte den Vertrieb des Computerprogramms im Oktober 2002 eingestellt, nachdem Kahn das Unternehmen verklagt hatte. Vor Gericht hatte sich das Softwarehaus darauf berufen, über die deutsche Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VdV) bei der Federation of International Football Professionals (FIFPro) Nutzungsrechte an Namen und der Abbildung Kahns erworben zu haben. Außerdem behauptete das Unternehmen, für eine Nennung und Darstellung Kahns seien nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) gar keine Nutzungsrechte erforderlich gewesen. Kahn sei eine Person der Zeitgeschichte und werde in dem Spiel auch im Zusammenhang mit einem Ereignis der Zeitgeschichte, nämlich der Fußballweltmeisterschaft, dargestellt. In der Verhandlung gelang es EA allerdings nicht, eine ununterbrochene Lizenzkette nachzuweisen. Nicht durchsetzen konnte sich das Unternehmen auch mit seiner Auffassung, Kahn müsse seine Abbildung unabhängig von einer Einwilligung hinnehmen. Das LG meinte, im Fall müsse der Schutz der Persönlichkeitsrechte ausnahmsweise den Vorrang haben. Das gelte vor allem, weil die nach ihm benannte Spielfigur "auf Knopfdruck" reagieren müsse.

Institutionen:

[IUM/jz]

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