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20.09.2009; 21:15 Uhr
OLG Düsseldorf weist Beschwerde der DFL gegen das Bundeskartellamt aus formalen Gründen zurück
Gerichtlich überprüfbare Untersagungsverfügung wurde nicht erlassen

Die gegen das Verhalten des Bundeskartellamtes gerichtete Beschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf als unzulässig zurückgewiesen worden, da keine gerichtlich überprüfbare Untersagungsverfügung erlassen worden sei. Mit dem Rechtsbehelf hatte die DFL versucht gegen die Verlautbarungen des Kartellamtes vorzugehen, das im Vorfeld der geplanten Zentralvermarktung der Übertragungsrechte an Spielen der Fußball-Bundesliga Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Vergabeverfahrens geäußert hatte ohne selbst eine verbindliche Entscheidung zu treffen. Der Ligaverband hatte daraufhin von der zentralen Vermarktung der Übertragunsrechte abgesehen.

Mit dem Verlauf der mündlichen Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht Mitte August 2009 hatte sich die DFL zunächst zufrieden gezeigt (vgl. Meldung vom 20. August 2009), so dass die negative Entscheidung des Gerichts überraschend für den Verband sein könnte. Eine Bewertung des Beschlusses durch die DFL erfolgte bislang jedoch nicht, da die Begründung des Gerichts noch nicht vorliege, wie die »Süddeutsche Zeitung« mit Bezugnahme auf eine Pressemitteilung des Ligaverbandes berichtet.

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