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13.11.2007; 10:39 Uhr
Juroren-Tätigkeit bei »DSDS« ist künstlersozialkassenpflichtig
SG Köln: »Schöpferische Leistungen auf niedrigem Niveau ausreichend«

Die Jury-Mitglieder der Sendung »Deutschland sucht den Superstar« (DSDS) sind künstlerisch tätig, weshalb deren Arbeitgeber RTL die Pflichtabgaben in die Künstlersozialkasse zu zahlen verpflichtet ist. Dies entschied das Sozialgericht Köln laut »ad-hoc-news« vom 12.11.2007 am selben Tage durch Urteil (Az. S 23 KR 3/07 - Veröffentlichung in der ZUM/ZUM-RD folgt).

Die Künstlersozialkasse (KSK) hatte die Arbeit von Dieter Bohlen und den weiteren drei Jury-Mitgliedern der Casting-Show »DSDS« als eine künstlerische Tätigkeit eingeordnet und dem Sender RTL einen Gebührenbescheid zur Nachzahlung von 173.000 EUR Pflichtabgaben an die KSK für die Jahre 2002 bis 2005. Die Klage des Privatsenders hiergegen blieb nun vor dem SG Köln ohne Erfolg.

Dabei folgte das Gericht der Einschätzung der KSK und berief sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach bereits schöpferische Leistungen auf niedrigem Niveau als künstlerische Darbietungen zu werten seien. Diesem Maßstab würden die Jury-Mitglieder gerecht werden, indem sie auf die Leistungen von Bewerbern mit ihren Kommentaren vergleichsweise spontan reagierten und zudem in einen Dialog mit den Interpreten und dem Publikum treten würden. Den Einwand RTLs, die Juroren seien Experten, die nur beratend auftreten würden, und mit Teilnehmern von Talkshows vergleichbar seien, die ebenfalls nicht versicherungspflichtig seien, ließ das SG Köln nicht gelten: Dem stünde bereits der Wortlaut der Verträge von RTL mit seinen Juroren entgegen, in denen »eigenschöpferische, höchstpersönliche Leistungen« erwartet würden. Der Sender prüft nun die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln gegen diese Entscheidung.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Keine Künstlersozialversicherungsabgabe für Talkshow-Gäste, Urteil des BSG vom 28. August 1997 - Az. 3 RK 13/96 - ZUM-RD 1998, 193
  • Tätowieren als künstlerische Tätigkeit im Sinne des KSVG, Urteil des BSG vom 28. Februar 2007 - Az. B 3 KS 2/07 R - ZUM-RD 2007, 449 (Heft 8/9)
  • Künstlersozialversicherungsversicherungspflicht für Trauerrednerin, Urteil des BSG vom 23. März 2006 - Az, B 3 KR 9/05 R - ZUM-RD 2006, 429
[IUM/hl]

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