Institut für Urheber- und Medienrecht |
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23.01.2004; 17:05 Uhr
KJM sieht in Dschungelshow keinen Verstoß gegen Menschenwürde
Sendung wirft allerdings »grundlegende medienethische Fragen« auf
Die RTL-Dschungelshow »Ich bin ein Star Holt mich hier raus« verstößt nach Ansicht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nicht gegen die Menschenwürde. Auf ihrer Sitzung am 21.1.2004 stellte die Kommission laut eigener Pressemitteilung vom 23.1.2004 allerdings fest, dass die Sendung »grundlegende medienethische Fragen« aufwerfe. Es seien trotz der Ausstrahlung zweier Sendungen vor 22 Uhr keine Jugendschutzbestimmungen verletzt worden. Allerdings hob die KJM hervor, dass sich die Sendungen »nah an der Grenze zum Verstoß« bewegten. Daher fordert sie eine Einbindung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) noch vor der Ausstrahlung derartiger Formate. Dies vor allem auch im Hinblick auf die Ankündigung von RTL, weiter verschärfte Staffeln und Formate zu senden. KJM-Vorsitzender Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring sieht die Dschungelshow als ein Beispiel dafür, dass die »regulierte Selbstüberprüfung« auf dem Prüfstand steht. Dokumente:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1684: http://www.urheberrecht.org/news/1684/
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