Institut für Urheber- und Medienrecht

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19.05.2010; 12:33 Uhr
Petitionsausschuss beschäftigt sich mit GEMA und Jugendschutz
Reformen der Verwertungsgesellschaft unterwegs - kein Verbot von Actionspielen

Am 17. Mai 2010 fand die Anhörung des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag über die Petition von Monika Bestle zur Reform der GEMA statt. Die Petition, die bereits einen Monat nach Beginn der Mitzeichnungsfrist die erforderliche Anzahl von 50.000 Mitzeichnern erreicht hatte (vgl. Meldung vom 23. Juni 2009), zielt konkret auf die Tarife der GEMA für Kleinveranstalter sowie allgemein auf eine Reform der Verwertungsgesellschaft in den Bereichen Lizenzierung, Abrechnung und in der Binnenstruktur der Mitgliedschaft. Die GEMA unterstützt das Gesuch und weist in ihrer Pressemitteilung auf Reformen hin, die bereits im Anschluss an den Schlussbericht der Enquête-Kommission »Kultur in Deutschland« stattgefunden haben. Insbesondere sei der Bereich Außendienst »hinsichtlich der Transparenz der Tarife entscheidend verbessert« worden.

Ebenfalls besprochen wurde die Petition von Peter Schleußner, die sich gegen ein Verbot von Action-Computerspielen richtet und 2009 ebenfalls schnell die erforderliche Beteiligung erhielt. Die Petenten beanstanden das von den Innenministern der Länder am 5. Juni 2009 geforderte Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Actioncomputerspielen und fordern stattdessen einen Ausbau der Medienkompetenz von Eltern und Lehrern. Hermann Kues, der in der Anhörung als parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium die Bundesregierung vertrat, erklärte, dass es nicht zu dem geplanten Verbot kommen werde.

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Institutionen:

[IUM/eg]

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