Institut für Urheber- und Medienrecht

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26.10.2010; 19:08 Uhr
Entwurf des aktuellen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags
Ergebnisse der EU-Kinder- und Jugendlichenstudie zu Nutzung und Gefahren des Internet

Nachdem die Ministerpräsidenten im Juni den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgesegnet haben (vgl. Meldung vom 13. Juni 2010), steht nun noch die Zustimmung der Länderparlamente aus. Der geänderte Staatsvertrag, der einheitliche Regelungen für den Jugendmedienschutz in Rundfunk und Internet vorsieht, ist stark kritisiert worden. Im Kern sieht das Gesetz ein freiwilliges System der medienübergreifenden, einheitlichen Kennzeichnung von Inhalten vor. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat inzwischen acht technische Mittel zur Altersüberprüfung positiv bewertet. Zuletzt wurde ein Programm zur Sendezeitbeschränkung für geeignet befunden, welches eine Personalausweis-Kennziffernprüfung ermöglicht und zusätzlich mit technischen Schutzmaßnahmen kombiniert, die eine Weitergabe von Zugangsdaten an unautorisierte Dritte verhindern sollen.

Wie die Studie »EU Kids Online« der EU-Kommission zeigt, machen im EU-Mittel knapp 40 Prozent der 9 bis 16-Jährigen Erfahrung mit Online-Risiken wie Pornographie, unerwünschten sexuellen Nachrichten oder Bildern, Cybermobbing oder dem Missbrauch persönlicher Daten. In Deutschland liegt der Anteil nach Angaben des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung an der Universität Hamburg bei 12 Prozent. Hierzulande sei das Bewusstsein der Eltern hinsichtlich des Nutzerverhaltens ihrer Kinder nicht sehr stark ausgeprägt. So wüsste die Hälfte der Erziehungsberechtigten nichts von Cybermobbing-Übergriffen auf ihre Kinder, fast zwei Drittel gingen fälschlicherweise davon aus, dass ihre Kinder noch nie Online-Kontakte offline getroffen haben.

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[IUM/eg]

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