Institut für Urheber- und Medienrecht

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19.02.2008; 17:57 Uhr
RTL drohen 100.000 EUR Bußgeld für »DSDS«
KJM spricht Beanstandung aus gegen vier Sendungen im Nachmittagsprogramm

100.000 EUR Bußgeld drohen dem privaten Fernsehsender RTL wegen Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen in vier Wiederholungssendungen von »Deutschland sucht den Superstar« (DSDS) zahlen. Wie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am 19.2.2008 mitteilte, seien in den zwischen dem 26.1. und 3.2.2008 im Nachmittagsprogramm ausgestrahlten Sendungen die Kandidaten insbesondere durch die redaktionelle Gestaltung der Casting-Auftritte, u. a. durch Einblendungen von Untertiteln und Animationen durch die Redaktion, gezielt lächerlich gemacht und damit dem Spott eines Millionenpublikums ausgesetzt worden. Dies sei zu beanstanden, weil dadurch und durch die beleidigenden Äußerungen der Jury ein antisoziales Verhalten als Normalität dargestellt und so Verhaltensmodelle vorgeführt würden, die den Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegenwirkten, erklärte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring.

Die Kommission bemängelte zudem, dass RTL trotz wiederholter Aufforderungen schon bei der letzten Staffel von »DSDS« es unterlassen habe, das Format vor Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Prüfung vorzulegen. Aufgrund dieser wiederholten Verstöße werde laut der KJM ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Ein Bußgeld in Höhe von 100.000 EUR sei angesichts der Umstände angemessen, jedoch kann eine endgültige Festlegung erst nach einer Anhörung von RTL erfolgen. Das Verfahren war nach zahlreichen Beschwerden Anfang des Monats in Gang gekommen (siehe Meldung vom 4.2.2008).

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