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14.02.2008; 11:34 Uhr
Sat.1 bemängelt ungleiche Behandlung bei Ahndungen von Jugendschutz-Verstößen
Privatsender erhebt Einspruch gegen Bußgelder der LMK: »ARD und ZDF drohen keine Geldbußen«
Werden private Rundfunkanbieter bei Verstößen gegen das Jugendschutzbestimmungen gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten benachteiligt? Dieser Ansicht ist wohl der Privatsender Sat.1 und will sie daher nach Angaben von »DWDL.de« gerichtlich klären lassen. Anlass hierzu geben die von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz verhängten Bußgelder für die angedeutete Darstellung eines Ritualmordes in der Sat.1-Sendung »Niedrig und Kuhnt: Der Fluch« am 11. Juni 2007, die nachmittags ausgestrahlt worden ist. Nach Auffassung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der LMK war diese Szene geeignet, jüngere Zuschauer in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen, weil mit dramaturgischen Mitteln eine zusätzliche Unterstreichung der Drastik erfolgt sei. Dies stelle eine Missachtung jugendschutzrechtlicher Vorschriften dar, weshalb die LMK gegen gegen den Sender und gegen den zuständigen Redaktionsleiter Bußgelder in Höhe von 6.000 bzw. 1.500 EUR verhängte. Nicht gegen die rundfunkrechtliche Beanstandung der Sendung, sondern allein gegen die Verhängung des Bußgeldes richtet sich nun der Einspruch von Sat.1. Allein Private würden durch externe Gremien kontrolliert und seien bei Verstößen auch Geldbußen ausgesetzt. Anders sei dies jedoch bei den Öffentlich-Rechtlichen, bei denen interne Gremien die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen überprüfen, weshalb auch keine Bußgelder verhängt werden. Nach Angaben der LMK wird nun das Amtsgericht Ludwigshafen über diese Frage zu entscheiden haben. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3305: http://www.urheberrecht.org/news/3305/
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