Institut für Urheber- und Medienrecht |
|||
|
News Themen Zeitschriften Institut
|
Die Redaktion weist darauf hin, dass die Meldungen
nicht die Meinung des Instituts wiedergeben. Alle Rechte, insbesondere
Urheberrechte, vorbehalten.
19.03.2008; 10:49 Uhr
Bundestag: Bundesregierung soll deutsches Filmerbe sichern
Neumann zeigt sich offen und verspricht baldige Abhilfe
In einem gemeinsamen Antrag haben die Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen am 14.3.2008 die Bundesregierung aufgefordert, das deutsche Filmerbe zu sichern. Anders al bei der Abgabepflicht bei Büchern gebe es bislang für Filme nur die Initiative zur freiwilligen Abgabe von Filmkopien zu Archivierungszwecken, die jedoch auf keine große Resonanz gestoßen sei. Auch wenn das Bundesarchiv-Filmarchiv zwar in dieser Hinsicht arbeite und sich die deutschen Filmfördereinrichtungen sich auf eine Pflichtabgabe der von ihnen geförderten Filme geeinigt hätten, blieben insgesamt die Anstrengungen dennoch hinter der tatsächlichen kulturellen Bedeutung des Films zurück. Die Bundesregierung solle daher u. a. die Bemühungen um eine umfassende nationale Filmographie intensivieren, die zudem auch archivwürdige Filme der Gegenwartsproduktion erfassen, die ohne öffentliche Förderung hergestellt worden seien. Darüber hinaus müsste die Bundesrepublik Deutschland endlich auch das Europäische Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes von 2001 endlich ratifizieren. Der Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) zeigte sich als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien erfreut über die parteiübergreifende initiative des Bundestags und kündigte an, die Hinterlegung von Filmkopien gesetzlich sicherstellen zu wollen. So soll im Rahmen der Novellierung des Bundesarchivgesetzes eine umfassende umfassende gesetzliche Hinterlegungspflicht für Kinofilme im Bundesarchiv als zentralem deutschen Filmarchiv vorgesehen werden. Ein entsprechender Entwurf befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung; da es einer Zustimmung der Bundesländer zu diesem Gesetz nicht bedürfe, könne es sogar noch in diesem Jahr in Kraft treten. Auch die Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des audiovisuellen Erbes durch Deutschland soll noch in diesem Jahr erfolgen. Dokumente:
Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3341: http://www.urheberrecht.org/news/3341/
Bitte beachten Sie:
|
||
|
|
|||