Institut für Urheber- und Medienrecht

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09.04.2009; 15:43 Uhr
VPRT nimmt Stellung zum Konsultationsentwurf zur Änderung der Rundfunkmitteilung
Verband fordert stärkeren wettbewerblichen Schutz privater Anbieter

Als Reaktion auf die Veröffentlichung eines überarbeiteten Entwurfs zur Änderung der Rundfunkmitteilung und die Einleitung eines weiteren Konsultationsverfahrens durch die EU-Kommission (vgl. Meldung vom 8. April 2009) begrüßte der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. in einer Pressemitteilung vom 9. April 2009, dass auch in der geänderten Fassung an den bisherigen Kernelementen festgehalten werde. Als Beispiele führte Verbandspräsident Jürgen Doetz die Erfordernisse eines Vorabverfahrens für Angebote mit Drittbeteiligung und einer unabhängigen Kontrolle der Rundfunkanstalten an. So habe die Rundfunkmitteilung Signalwirkung für die EU-Mitgliedsstaaten, »national den fairen Wettbewerb zu sichern«.

Verbesserungsmöglichkeiten des Entwurfes sieht der Verband hingegen bei der Intensität der Regulierung durch die Rundfunkmitteilung. Private Anbieter seien gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten auf einen effektiven wettbewerblichen Schutz gegenüber beihilfefinanzierten Angeboten angewiesen, so Doetz. Problematisch sei daher auch die Möglichkeit öffentlich-rechtlicher Pay-TV-Angebote. Hierauf werde der VPRT im Rahmen der Konsultation ausdrücklich hinweisen. Auch hinsichtlich des Drei-Stufen-Tests bestünden noch Defizite, wie die freiwillige Durchführung in Deutschland ergeben habe. So fehle es an Möglichkeiten einer Stellungnahme zu Marktgutachten und an Lösungsmöglichkeiten für den Fall, dass Marktauswirkungen durch ein neues Angebot festgestellt werden. Darüber hinaus sei neben Transparenz- und Fristsetzungsproblemen auch die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen bei Eingaben Dritter nicht ausreichend gewährleistet, so die Kritik des VPRT.

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Institutionen:

[IUM/bs]

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