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10.03.2009; 17:06 Uhr
EU-Parlament sieht zunehmende Gefahren durch Online-Glücksspiele
Kommission soll Vorgehensweise der Mitgliedsstaaten koordinieren
Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 10. März 2009 der Empfehlung des Binnenmarktausschusses zu den wachsenden Gefahren durch Online-Glücksspiele mit großer Mehrheit zugestimmt (544:36 Stimmen, 66 Enthaltungen) und die Kommission aufgefordert, sich dieses Problems anzunehmen und mögliche Präventiv- und Abhilfemaßnahmen zu treffen. Aus dem Bericht der dänischen EU-Parlamentarierin Christel Schaldemose (SPE) geht hervor, dass Spielsucht gerade durch die Bewerbung und die Möglichkeit einer Teilnahme zu jeder Zeit und an jedem Ort erheblich gefördert werde. Gefährdet seinen besonders Jugendliche, die durch wirksamere Alterskontrollen besser geschützt werden müssten. Gleichzeitig müssten auch Manipulationen etwa von Sportwettkämpfen verhindert werden. Bislang sei zwar der Anteil von Internet-Glücksspielen an den Gesamteinsätzen bekannt. Dieser betrug laut einer Studie des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung im Jahr 2004 fünf Prozent; absolut betrachtet beliefen sich die Online-Einsätze damit europaweit auf zwei bis drei Mrd. EUR. Die konkreten Auswirkungen von Online-Glücksspielen beispielsweise auf die Spielsucht seien bislang jedoch nicht bekannt und müssten näher erforscht werden, wozu das Parlament die Kommission gleichzeitig aufforderte. Da der Glücksspielmarkt aufgrund des Subsidiaritätsprinzips nicht einheitlich durch die EU reglementiert werden könne, müssten sich die Mitgliedsstaaten mit Unterstützung der Kommission auf eine einheitliche Politik verständigen. Ein alternativer Resolutionsentwurf, der anstelle einzelstaatlicher Rechtsvorschriften eine Verständigung mit den Anbietern von Glücksspielen vorschlägt, fand keine Mehrheit im Parlament. Ein solcher Verhaltenskodex hänge zu stark von der Akzeptanz der Beteiligten ab und könne daher keinen Ersaz für verbindliche Rechtsvorschriften sein. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3567: http://www.urheberrecht.org/news/3567/
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