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12.03.2008; 10:32 Uhr
Politiker kritisieren Konsultation zu neuer Rundfunkmitteilung
Alle außer FDP lehnen wettbewerbsrechtlichen Ansatz ab
Nachdem bereits der WDR das von der Europäischen Kommission angestoßene Konsultationsverfahren für eine Überarbeitung der EU-»Rundfunkmitteilung« als Kompetenzüberschreitung bezeichnet hatte, melden sich nun auch Bundes- und Europapolitiker zu Wort. In einer gemeinsamen Pressemitteilung gingen die Obleute von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Ausschüsse für Kultur und Medien und für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages sowie die LINKEN-Politiker Lothar Bisky und Lukrezia Jochimsen in einem eigenen Statement mit Brüssel hart ins Gericht. Dabei wiederholten sie die Kritik des WDR: Die Kommission lasse sich im Rahmen ihres Konsultationsverfahrens zur Harmonisierung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hauptsächlich von Wettbewerbs- und Binnenmarktgesichtspunkten leiten. Dies aber sei eine eindeutige Überschreitung ihres Auftrags, nur bei nachweisbaren Verstößen gegen Wettbewerbsbestimmungen einzugreifen. Darüber hinaus liege es auch gar nicht in der Kompetenz Brüssels, in dieser Sache tätig zu werden, da Organisation und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Inhalte des öffentlich-rechtlichen wie des privaten Rundfunks allein in der Zuständigkeit der Mitgliedsländer/Bundesländer aufgrund ihrer verbrieften Kulturhoheit. Letzetres folge zum einen aus dem Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (Vertrag von Amsterdam 1997), zum anderen aber auch aus der für die von der Europäischen Gemeinschaft direkt ratifizierten »UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen«. Nach Ansicht aller Politiker müsse daher das Konsultationsverfahren erneut geöffnet werden und hierbei auch die erhobenen Einwände berücksichtigt werden. Allein die FDP iim Deutschen Bundestag sieht dies anders. Ihr Medienexperte Hans-Joachim Otto sieht durchaus Berührungspunkte zwischen dem dualen Rundfunksystem in Deutschland und EU-Wettbewerbsrecht. Seiner Ansicht nach müsse auch sichergestellt werden, dass die gleichen Regeln, die vor allem für die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelten würden, auch europaweit einheitlich seien. »Ansonsten droht eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung zwischen den nationalen Rundfunkmärkten innerhalb der EU«, so Otto am 11.3.2008. Zugleich stehe Deutschland Brüssel gegenüber bereits in der Pflicht, Auftrag und Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu präzisieren sowie transparent und effektiv zu gestalten. Dies müsse nun auch EU-Weit einheitlich geregelt werden, weshalb er keine Blockadehaltung, sondern konstruktive Mitarbeit im Konsultationsverfahren der EU-Kommission von allen Beteiligten forderte. Dokumente:
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