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19.02.2004; 17:56 Uhr
BGH lehnt Revision in Domain-Rechtsstreit ab
OLG Dresden: Kein Anspruch auf vorbeugende Sperrung der Domain »kurt-biedenkopf.de«
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dem Rechtsstreit um die vorläufige Sperrung der Domain »kurt.biedenkopf.de« die Revision am 19.2.2004 nicht zugelassen (Az: I ZR 82/01). Dies meldet die ddp am selben Tag. Die Begründung der Entscheidung wird das Gericht am 20.2.2004 veröffentlichen. Im Fall hatte der ehemalige Ministerpräsident von Sachsen, Kurt Biedenkopf (CDU), die Auffassung vertreten, das Deutsche Network Information Center (DENIC) sei verpflichtet gewesen, die Domain »kurt-biedenkopf.de« von vornherein für eine öffentliche Registrierung zu sperren. Bei einer Registrierung dieser Domain durch einen Dritten sei die Gefahr einer Rechtsverletzung, nämlich seines Namensrechts, von vornherein offensichtlich gewesen. Die DENIC hätte eine solche Rechtsverletzung durch geeignete Maßnahmen verhindern müssen. Hintergrund des Streits ist die Reservierung der Domain durch den Landesverband der Grünen in Sachsen, die unter der Adresse www.kurt-biedenkopf.de für eine Alternative zu »König Kurt« geworben hatte. Sowohl die erste Instanz, das Landgericht Dresden, wie auch die zweite, das Oberlandesgericht Dresden (OLG) (Az: 14 U 2486/00, ZUM-RD 2001, 347 ff.), wiesen einen Anspruch auf vorbeugende Sperrung ab. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1736: http://www.urheberrecht.org/news/1736/
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