Institut für Urheber- und Medienrecht |
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17.10.2007; 10:09 Uhr
Google setzt Videofilter bei »YouTube« ein
Digitaler Fingerabdruck verhindert erneuten Upload einzelner Dateien
Der Internet-Suchmaschinenbetreiber Google Inc. und Eigentümer des Videoportals »YouTube« hat auf dieser Plattform eine Software zur Videoerkennung in einer so genannten »Beta«-, also Probeversion in Betrieb genommen, wie das Unternehmen am 15.10.2007 meldete. Mit »Video Identification« sollen in urheberrechtswidriger Weise auf das Portal hochgeladene Videodateien erkannt und aus dem Angebot gefiltert werden. Laut »golem.de« erkennt dabei die Software visuelle Schlüsselstellen aus hochgeladenen Videos und gleicht diese mit von den jeweiligen Rechteinhabern bereitgestelltes Referenzmaterial ab. Über einen Fund werden die Rechteinhaber informiert, anschließend können diese dann entscheiden, ob die Datei entfernt werden soll oder nicht; fällt die Wahl auf letztere Variante, werden sie an Werbeeinnahmen beteiligt. Zugleich erstellt die Software einen »hash«, also eine Art digitalen Fingerabdruck, der der jeweiligen Datei zugeordnet werden kann und mit dessen Hilfe ein erneuter Upload der Datei verhindert werden kann. Darüber hinaus setzt das Programm eine zeitliche Obergrenze von 10 Minuten für Videos, die bei »YouTube« eingestellt werden können. Schließlich will Google die Accounts von Nutzern des Portals, die wiederholt gegen Urheberrechte verstoßen, löschen. Google steht bereits seit Monaten mit verschiedenen Rechteinhabern in Verhandlungen um eine solche Filtersoftware, deren Einführung von einigen bereits für den September 2007 erwartet wurde (siehe Meldung vom 30.7.2007). Zudem laufen gegen den Suchmaschinenbetreiber derzeit mehrere Klagen wegen Urheberrechtsverstößen, darunter eine Sammelklage der National Music Publishers' Association (NMPA), der englischen Football Association Premier League Ltd. und anderen Rechteinhabern sowie eine Klage des Musikkonzerns Viacom International Inc. auf rund eine Mrd. US-Dollar Schadensersatz (siehe Meldung vom 14.3.2007). Laut »Digitalfernsehen.de« vom 16.10.2007 wisse das Unternehmen derzeit noch nicht, ob und wie sich der Filter nun auf die Klage auswirke. Dokumente:
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