Institut für Urheber- und Medienrecht

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Fernsehmoderator zahlt 20.000 EUR und schreibt einen Entschuldigungsbrief
Das Landgericht München I (LG München I) hat das Berufungsverfahren gegen den Fernsehmoderator Stefan Raab am 20.3.2006 wegen Beleidigung einer 29-jährigen Mutter in seiner Fernsehsendung »TV total« eingestellt. Wie der »Münchner ... [mehr]
 
LG München I: Werbewert des Stars und Honorar für die konkrete Werbemaßnahme ausschlaggebend
Im Rechtsstreit zwischen Boris Becker und der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« (FAZ) um die unerlaubte Verwendung eines Bildes Beckers hat das Landgericht München I (LG) am 22.2.2006 (Az.: 21 O 17267/03 - Veröffentlichung in der ... [mehr]
 
Kammergericht: Bezeichnung einer Mutter mit Schultüte als Drogendealerin ist zulässig
Stefan Raab muss wegen der Darstellung einer Mutter mit Schultüte als »perfekt getarnte Drogendealerin« in einer Folge der Sendung »TV-total« der Betroffenen kein Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 Euro zahlen. Wie der ... [mehr]
 
BGH: schwerwiegender Verkehrsverstoß wurde von einer in der Öffentlichkeit bekannten Person begangen
Die mit einem Foto von Ernst August Prinz von Hannover bebilderte Berichterstattung dreier Presseverlage über einen Verkehrsverstoß des Prinzen verstößt nicht gegen sein Persönlichkeitsrecht. Dies entschied der VI. Zivilsenat ... [mehr]
 
200.000 Euro statt 150.000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung und Verstoß gegen Kunsturhebergesetz
Die Verurteilung Stefan Raabs vor dem Amtsgericht München am 17.9.2005 (Veröffentlichung in der ZUM folgt) zu 150.000 Euro Geldstrafe ist der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend. Einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« vom ... [mehr]
 
LG München I: Nutzung von Fotos über Zeitraum des Engagements hinaus nicht gerechtfertigt
Der Pantomime Lutz Jope kann wegen der unerlaubten Verwendung seines Fotos durch den Betreiber des Restauranttheaters »Eckart Witzigmann Palazzo« die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr verlangen. Dies entschied einem Bericht des ... [mehr]
 
Veröffentlichung von Fotos gemeinsamer Auftritte mit dem Schlagerstar zulässig
Die Illustrierte »Bunte« durfte Fotos, die den vierjährigen Sohn von Roberto Blanco neben seiner Mutter und dem Schlagerstar zeigen, veröffentlichen. Dies entschied das Landgericht Nürnberg einem Bericht der dpa vom 10.8.2005 ... [mehr]
 
LG München I: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Foto, das zu unfreiwilligem Outing als homosexuell führt
Die Veröffentlichung eines Fotos, durch das der Abgebildete unfreiwillig als homosexuell geoutet wird, ist unzulässig. Dies entschied das Landgericht München I (LG) durch Urteil vom 21.7.2005 (Az.: 7 O 4642705 - Veröffentlichung in ... [mehr]
 
Berichte über unehelichen Sohn sind zulässig
Die Zeitschrift »Bunte« darf über den unehelichen Sohn des Fürsten Albert von Monaco und dessen damalige Freundin Nicole Coste berichten. Dies entschied das Landgericht Freiburg (LG) und lehnte damit einen Antrag des Fürsten ... [mehr]
 
Mutter des Vierjährigen fordert Schadensersatz in Höhe von 15.000 Euro
Der Sohn von Roberto Blanco hat die Illustrierte »Bunte« verklagt. Der Beklagten wird vorgeworfen, zwei Fotos des Vierjährigen unerlaubt veröffentlicht zu haben. Vertreten durch seine Mutter fordert der Junge nun Schadensersatz von ... [mehr]
 

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