Institut für Urheber- und Medienrecht |
|||
|
News Themen Zeitschriften Institut
|
Die Redaktion weist darauf hin, dass die Meldungen
nicht die Meinung des Instituts wiedergeben. Alle Rechte, insbesondere
Urheberrechte, vorbehalten.
15.12.2003; 16:48 Uhr
Leo Kirch fordert 6 Milliarden Euro Schadensersatz von Deutscher Bank
Deutsche Bank weist Forderungen zurück
Nachdem das Oberlandesgericht München (OLG) eine Schadensersatzpflicht der Deutschen Bank AG (Deutsche Bank) gegenüber Kirch festgestellt hatte, bezifferte der Medienmogul nun seine Forderung. Sechs Milliarden Euro verlangt Kirch laut einer Meldung der dpa vom 15.12.2003. »Es kann sein, dass es sogar noch mehr wird«, teilte ein Kirch-Vertrauter der dpa mit. Die Deutsche Bank wies die Forderungen zurück und zog in Erwägung, Revision gegen das Urteil des OLG einzulegen. Das OLG hatte seine Entscheidung mit dem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht begründet. Der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Breuer, hatte sich am 4.2.2002 in einem Gespräch mit dem Fernsehsender »Bloomberg TV« zur Frage geäußert, ob die Kreditwirtschaft die damals bereits angeschlagene Münchener Kirch-Gruppe weiter unterstützen werde. Breuer meinte dazu, das halte er »für relativ fraglich. Was alles man darüber lesen und hören kann ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Es können also nur Dritte sein, die sich gegebenenfalls für eine, wie Sie gesagt haben, Stützung interessieren.« Kirch hatte wegen dieser Aussagen Breuer und die Deutsche Bank auf Schadensersatz verklagt. Das OLG verurteilte die Bank zur Zahlung von Schadensersatz, beschränkte sich aber antragsgemäß auf die Feststellung der Schadensersatzpflicht. Einen Anspruch gegen Breuer persönlich lehnte das Gericht ab. In welchem Umfang die Deutsche Bank Kirc tatsächlich Schadensersatz leisten muss, muss nun in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Nach Angaben aus Kirch-Kreisen, gibt es keinen Grund, hierauf länger zu warten. Außerdem gedenke man, gegen den ablehnenden Teil des Urteils Revision einzulegen. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1627: http://www.urheberrecht.org/news/1627/
Bitte beachten Sie:
|
||
|
|
|||