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04.04.2003; 15:28 Uhr
WDR einigt sich mit Gewerkschaften über Tarifvertrag für Online-Beiträge
Abgeltung mit Einmalbetrag - Tarifabschluss gilt nicht für Begleitmaterial
Ein neuer Tarifabschluss für Beiträge in Internet-Angeboten könnte Bewegung in den Streit über die vom Gesetz geforderte "angemessene Vergütung" für Urheber im Online-Bereich bringen. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) einigte sich vor wenigen Tagen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) erstmals über einen Tarifvertrag für Online-Beiträge von freien WDR-Mitarbeitern. Der Tarifvertrag enthält ein umfangreiches Verzeichnis von Leistungen, beispielsweise für selbsterstellte Meldungen und Beiträge, Zusammenfassung von Agenturmaterial, Nachrichtenticker, Fotos und Audio- und Videobeiträge. Nach der Vereinbarung soll die "unbeschränkte Online-Nutzung" der Leistungen jeweils mit Einzelbeiträgen einmalig abgegolten werden. In Kraft treten soll der Tarifvertrag zum 1.5.2003. Er ist zunächst bis Ende 2004 befristet. Nicht erfasst werden von der Einigung Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Begleitmaterial für Beiträge im herkömmlichen Rundfunk. In dieser Frage konnten sich WDR und Gewerkschaften nicht einigen. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1219: http://www.urheberrecht.org/news/1219/
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