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14.03.2007; 19:23 Uhr
Vertragsverletzungsverfahren wegen TKG-Novelle: EU-Kommission gibt mehr Zeit
Bundesregierung reichen 15 Tage nicht zur Stellungnahme
Die Europäische Kommission hat der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des am 26.2.2007 wegen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes eingeleitete Vertragsverletzungsverfahrens die Frist zur Stellungnahme auf das erste Mahnschreiben um zwei Monate verlängert. Wie »Digitalfernsehen.de« am 14.3.2007 einen Sprecher der EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, zitiert, habe Deutschland darum gebeten mit der Begründung, »diese zu formulieren sei schwierig«. Damit erleidet das von der Kommission gewählte Eilverfahren eine erste Verzögerung, jedoch betonte der Sprecher, dass die neue Frist das Verfahren insgesamt aber nicht hinauszögern werde. Zugleich gebe es aber auch keine Anzeichen für eine Einigung. Zwischen der Kommission und der Bundesregierung umstritten ist die Frage, ob mit dem neuen § 9 a TKG gegen EU-Recht verstoßen wird. Brüssel sieht in der darin geregelten zeitweiligen Freistellung neuer Märkte von der Regulierung eine speziell auf das VDSL-Glasfasernetz der Deutschen Telekom abgestimmte Schutzvorschrift, die geeignet sei, Mitbewerber von einem Marktzutritt fernzuhalten und so die marktbeherrschende Stellung der Telekom auf dem deutschen Breitbandmarkt zu festigen. Berlin hingegen hält die Vorschrift für EU-rechtskonform, da sie technologieneutral ausgestaltet sei (siehe hierzu Meldung vom 26.2.2007). Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2967: http://www.urheberrecht.org/news/2967/
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