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23.10.2009; 12:23 Uhr
ZAK verhängt Geldbuße gegen 9Live
Gewinnspielsender habe mehrfach gegen Vorgaben der Gewinnspielsatzung verstoßen
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat wegen verschiedener Verstöße gegen die seit Februar 2009 geltende Gewinnspielsatzung Geldbußen in einer Höhe von insgesamt 95.000 EUR gegen den TV-Sender 9Live verhängt. In insgesamt sieben Call-In-Shows habe es mit irreführenden Äußerungen, Intransparenz, Vorspiegelungen von Zeitdruck und fehlenden Informationen Verstöße gegen Vorgaben der Gewinnspielsatzung gegeben, so eine Pressemitteilung der ZAK. Die Maßnahmen gegen 9Live bezeichnete der Vorsitzende der Kommission, Thomas Langheinrich, als »empfindlichen Warnschuss« und stellte bei erneuten Verstößen eine Erhöhung des Geldbetrages in Aussicht. Bereits im September 2009 hatte die ZAK in insgesamt sechs Fällen Verstöße verschiedener Sender gegen die Gewinnspielsatzung mit Geldbußen geahndet (vgl. Meldung vom 16. September 2009). Das konsequente Vorgehen begründete der Beauftragte für Programm und Werbung, Professor Norbert Schneider, mit der Notwendigkeit auch für die Gewinnspielsender, dauerhaftes Vertrauen in die Spielabläufe aufzubauen. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3761: http://www.urheberrecht.org/news/3761/
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