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14.09.2006; 12:15 Uhr
EU bekräftigt Willen zu Reform der Leerträgervergütung
Innovationsfähigkeit der IT-Industrie soll vor Rechtsunsicherheit geschützt werden
Die Europäische Kommission bekräftigt ihr Ziel, EU-weit für größere Effektivität, Klarheit und Transparenz im Bereich der Urheberrechtsabgaben für Leerträger zu sorgen. Wie sie in einer Pressemitteilung vom 13.9.2006 bekanntgab, sollen die in ihrem Innovationsplan vorgestellten Vorschläge als Kernelement in die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung einfließen und im Oktober beim EU-Gipfel in Finnland beschlossen werden. Da insbesondere IT-Firmen ob der bislang vorherrschenden Unsicherheit darüber, ob neue Produkte einer möglichen Abgabepflicht unterfallen könnten, von Innovationen abgeschreckt würden, bestehe hier Bedarf zur Vereinheitlichung der einschlägigen Vorschriften. Wie »mediabiz.de« am 14.9.2006 meldet, erwägt die Kommission Sonderregelungen, nach denen es Verwertungsgesellschaften untersagt wäre, auf verschiedene Gerätegattungen Tantiemenpauschalen zu erheben. So könnten ihrer Vorstellung nach insbesondere Koppierschutzsysteme oder ein Schutz durch Digital-Right-Management (DRM) sowie eine geringe Verwendung von Produkten zur Kopie von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu einem Wegfall einer Urheberrechtspauschale führen. Als weiteres objektives Kriterium sei ferner denkbar, dass von der Urheberseite der Nachweis über das Ausmaß der Nutzung von Geräten zur Vervielfältigung von Inhalten erbracht werden müsse, heißt es bei dem Internetdienst. Die EU-Kommission hatte bereits eine Befragung der Mitgliedstaaten sowie im Anschluss daran eine Befragung von betroffenen Interessenverbänden und Unternehmen durchgeführt (siehe Meldung vom 12.6.2006). Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2794: http://www.urheberrecht.org/news/2794/
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