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06.06.2005; 16:51 Uhr
Media Control erwirkt einstweilige Verfügung gegen Musikproduzent Brandes
LG Hamburg untersagt Behauptung der Chartmanipulation durch weitere Produzenten
Die Media Control erwirkte am 2.6.2005 vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Produzenten David Brandes, die diesem die Behauptung, auch andere Produzenten hätten in größerem Stil die Charts manipuliert, untersagt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Antragstellerin vom 3.6.2005 hervor. Im Rahmen der Berichterstattung über seinen eigenen Chart-Skandal, hatte Brandes wiederholt behauptet, dass auch andere Produzenten durch Aufkäufe der CDs die Charts beeinflusst hätten und dass er einen anderen Fall kenne, in dem größere Aufkäufe als von ihm getätigt, betrieben worden seien. Angaben der Media Control zufolge, hat das Unternehmen eine weitere einstweilige Verfügung gegen den Privatsender RTL erwirkt, der in der Sendung »Exclusiv« über eine angebliche Charts-Manipulation berichtet hatte, die in den Jahren 1995/96 stattgefunden haben sollte. Der damalige Manager von Chr. Bach, B. Brink und J. Biedermann, H. Kurschat, soll damals Stützkäufe zu Gunsten der Künstler getätigt und damit die Media Control-Charts manipuliert haben. Durch diesen Bericht sei dem Zuschauer suggeriert worden, man könne sich in die Charts einkaufen. Eine Chartmanipulation sei aber ausgeschlossen gewesen, da die Künstler zu keinem Zeitpunkt in den Media Control-Charts platziert gewesen seien. Durch die einstweilige Verfügung untersagt das LG Hamburg RTL, zukünftig zu behaupten, dass es in den Jahren 1995/96 zu den genannten Chartmanipulationen gekommen sei. Im Rahmen der Sendung »Exclusiv« muss außerdem eine Gegendarstellung gesendet werden. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2278: http://www.urheberrecht.org/news/2278/
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