Institut für Urheber- und Medienrecht

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04.02.2008; 10:11 Uhr
BITKOM: »Preisexplosion bei Multifunktionsdruckern droht«
DJV begrüßt BGH-Entscheidung zur Vergütungshöhe für Urheber

In Reaktion auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Höhe der Urheberrechtsvergütung auf Multifunktionsgeräte - siehe Meldung vom 31.1.2008 - warnt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikationswirtschaft und neue Medien e.V. (BITKOM) vor einer Explosion der Preise von Multifunktionsgeräten. Der BGH hatte entschieden, dass nach der bis zum 31.12.2007 geltenden Rechtslage auf diese Geräte der für normale Kopiergeräte gesetzlich vorgesehene Abgabensatz anzuwenden sei, dessen Höhe sich u. a. an der pro Minute durch das Gerät zu leistenden Anzahl der Kopien orientiert. Nach Ansicht des BITKOM-Hauptgeschäftsführers Bernhard Rohleder werde dieses Urteil hat dramatische Folgen für Hersteller und Handel haben, da sich viele Verbraucher dann »die in Deutschland künstlich verteuerten Geräte nicht mehr leisten« könnten und so der komplette Markt für Multifunktionsgeräte in die Knie gehen werde.

Demgegenüber sind die Karlsruher Richter laut einer Pressemitteilung des Gerichts vom 1.2.2008 im Streitfall nicht davon ausgegangen, dass der Vergütungssatz im Verhältnis zum Gerätepreis derart hoch wäre, dass die Hersteller die Last der Vergütung nicht auf die Erwerber der Geräte abwälzen könnten. Dementsprechend positiv fiel dann auch die Reaktion des Deutschen Journalisten-Verbands aus: »Das Urteil hat die urheberrechtlichen Ansprüche der Journalistinnen und Journalisten auf eine gerechte Gerätevergütung gefestigt«, da die entsprechenden Ausschüttungen der VG WORT an die Urheber vor allem für Freie ein wichtiger Aktivposten in der Bilanz seien, so der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Ob jedoch seine Aufforderung an die Geräteindustrie, jetzt konstruktiv mit der VG WORT über neue Vergütungsverträge zu verhandeln, auf fruchtbaren Boden fällt, bleibt abzuwarten. Rohleder erkannte zwar eine Abgabenpflicht dem Grunde nach an, aber eben nicht in der von dem BGH anerkannten Höhe. Nach der seit dem 1.1.2008 geltenden Rechtslage werden die Vergütungshöhen nicht mehr durch das Gesetz selbst definiert, sondern müssen zwischen der Industrie und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden.

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