Institut für Urheber- und Medienrecht |
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23.03.2006; 16:33 Uhr
»Satelliten-Grundverschlüsselung benachteiligt Kabelnetzbetreiber«
ANGA fordert Anpassung des Medienrechts zur Wahrung des Zugangs zu Inhalten
In Anbetracht der Verschlüsselungspläne des Satellitenbetreibers ASTRA für digitale Fernsehprogramme sieht sich der Verband Privater Kabelnetzbetreiber e.V. (ANGA) benachteiligt gegenüber dem terrestrischen Digitalempfang (DVB-T). Die Verschlüsselungssysteme müssten daher eine kostengünstige Übergabe der Signale gestatten, um es regionalen und lokalen Netzbetreibern zu ermöglichen, Dienste vollständig zu kontrollieren, so ANGA-Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Charissé laut einer Meldung bei »Digitalfernsehen« vom 23.3.2006. Andernfalls sei eine Verschlüsselung aus wettbewerbspolitischen Gründen auch für DVB-T geboten. Darüber hinaus hält der Kabelverband es für unerlässlich, Inhaltemonopole von Programmveranstaltern oder Plattformbetreibern zu verhindern. Um dem Missbrauch bei ausschließlich eingeräumten Senderechten vorzubeugen, schlägt Charissé eine Ergänzung des Rundfunkstaatsvertrages vor, wonach zu Lasten der Inhaber von Sendlizenzen eine »Must Offer«-Regelung eingeführt werden soll, die Kabelnetzbetreibern die Einspeisung aller relevanten Programme zu angemessen Vertragsbedingungen gewährt. Ansonsten drohten Reichweitenverluste für Pivatsender von bis über 3 Millionen Kabelhaushalten. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2636: http://www.urheberrecht.org/news/2636/
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