Institut für Urheber- und Medienrecht

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17.01.2006; 17:39 Uhr
9Live wird nicht im niedersächsischen Kabelnetz verbreitet
VG Hannover: Bewertungssystem der Landesmedienanstalt nicht zu beanstanden

Der Quiz-Fernsehsender 9Live wird nicht über das niedersächsischen Kabelnetz weiterverbreitet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover (VG) einer eigenen Pressemitteilung vom 17.1.2006 zufolge am 10.1. 2006 (Az.: 6 B 6924/05   Veröffentlichung in der ZUM folgt) im Eilverfahren und bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM). Diese hatte bei der Kanalvergabe zunächst 9Live berücksichtigt, dann aber die ursprüngliche Entscheidung unter Anwendung eines neuen Bewertungssystems am 19. September 2005 geändert. Die NLM hatte bemängelt, dass sich 9Live nicht von anderen bereits vorhandenen Sendungen unterscheidet. Nach Ansicht des VG Hannover ist diese Rangfolgeentscheidung rechtlich nicht zu beanstanden. Die von 9Live geltend gemachten Verfahrensfehler lägen nicht vor. Das von der NLM entwickelte umfassende Bewertungssystem für die Beurteilung der Vielfaltsbeiträge von Fernsehprogrammen und Mediendiensten sei weder inhaltlich noch in seiner Anwendung zu beanstanden.

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