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07.10.2008; 12:19 Uhr
Bundesjustizministerium veröffentlicht »Muster-Impressum«
Leitfaden soll Anforderungen des Telemediengesetzes aufzeigen

Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden zu den Impressumspflichten nach dem Telemediengesetz (TMG) veröffentlicht, der sich in erster Linie an »kleine und mittlere Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten«, richtet, so Jusitizminsterin Gabriele Zypries in einer Pressemitteilung des Ministeriums vom 7. Oktober 2008. Durch die Hinweise sollen die Anforderungen an eine Selbstauskunft der Unternehmer auf ihren Internetseiten transparenter und das Risiko von Abmahnungen reduziert werden.

Allerdings bestünden in diesem Bereich noch einige »offene Rechtsfragen«, so dass auch durch diesen Leitfaden kein absoluter Schutz vor Abmahnungen erreicht werden könne. Daher komme dem Leitfaden keine »rechtliche Verbindlichkeit« zu, er diene vielmehr nur als »nützliche Orientierungshilfe« zu den Vorschriften des TMG, wie das Justizministerium in Abgrenzung zum Muster der Widerrufsbelehrung nach § 355 Abs. 2 BGB klarstellt, das als Anlage zur Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV vom Ministerium veröffentlicht wird und in seiner ursprünglichen Fassung gerade nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

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