Institut für Urheber- und Medienrecht

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01.10.2008; 16:57 Uhr
Google wird vorerst keine Aufnahmen für »Street View« in Schleswig-Holstein anfertigen
Konzern hält Fotografien weiterhin für rechtlich zulässig

Nachdem bekannt wurde, dass Google nach seinen Aufnahmen in München und Berlin auch die Straßenzüge der norddeutschen Städte Bremen und Hamburg für die »Google Earth«-Erweiterung »Street View« ablichtet, regten sich Proteste in der Schleswig-Holsteinischen Bevölkerung gegen die Kamera-Erfassung und die anschließende - mit Geodaten verknüpfte - Veröffentlichung im Internet. Deren Zulässigkeit ist in Deutschland umstritten, es bestehen jedoch insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken, die das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Google in einen Schreiben vom 18. September 2008 mitgeteilt hat. In einem Antwortschreiben vom 30. September kündigt der Konzern an, in diesem Jahr keine Aufnahmen in Schleswig-Holstein anzufertigen. Dies geschehe jedoch aus logistischen Gründen. Bei der Frage der rechtlichen Bewertung vertrete Google weiterhin den Standpunkt, »dass die Erstellung der Aufnahmen von Straßenzügen für ›Straßenansicht‹ in Deutschland rechtmäßig ist.«

Unterdessen beschäftigt die Frage der rechtlichen Zulässigkeit auch den Schleswig-Holsteiner Landtag. Im Innen- und Rechtsausschuss trägt Thilo Weichert, Leiter des ULD seine Bewertung vor. Darin kommt er zu dem Ergebnis, »dass die Datenerhebung von Wohnungen und Grundstücken zum Zweck der Internetveröffentlichung durch Google gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstößt«. Durch diese bundesgesetzliche Regelungen sei das Vorgehen deutschlandweit nicht zulässig und Google generell zur Einhaltung der Vorschriften des BDSG verpflichtet.

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[IUM/bs]

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