Institut für Urheber- und Medienrecht

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02.07.2007; 09:27 Uhr
GEMA kündigt Rahmenverträge mit BITKOM über Handyklingeltöne und Onlinemusik
Keine Einigung bei Fragen der Abrechnung und des Tarifs erzielt

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat die mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) im Januar 2007 geschlossenen Verträge für Ruftonmelodienutzungen sowie Download und Streaming von Musikwerken mit Wirkung zum 30.6.2007 gekündigt. Die Verträge sollten für den Zeitraum von 2003 bis Ende 2007 gelten, zu diesem Zeitpunkt noch offene Tarif- und Abrechnungsfragen sollten im ersten Halbjahr 2007 gemeinsam geklärt werden. Nach Angaben der GEMA sei letzteres bislang aber nicht geschehen, weshalb sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht habe.

Die GEMA wirft insbesondere BITKOM-Mitglied Jamba ein aggressives Verhalten im Rahmen der Vertragsverhandlungen vor, auch sei es bei Abonnementmodellen nicht zur Offenlegung seiner Zahlen bereit gewesen. Aus diesem Grunde laufe bereits derzeit ein Schiedsverfahren der GEMA mit dem Ziel der Offenlegung der Einnahmen und Zahlung der Vergütungen. Weitere offene Fragen will die Verwertungsgesellschaft nun auch gegenüber anderen BITKOM-Mitgliedern gerichtlich klären lassen.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt für Klingeltöne vom 24.10.2006, Az. Sch-Urh 44/03, ZUM 2007, 77-85 (Heft 1)
[IUM/hl]

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