Institut für Urheber- und Medienrecht

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06.10.2008; 13:43 Uhr
Bundesrat stimmt über Entschließungsantrag Bayerns ab
EU soll Maßnahmen zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums treffen

Über den vom Freistaat Bayern eingebrachten Entschließungsantrag zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums wird der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 10. Oktober 2008 Stellung nehmen.

Der Antrag sieht die Aufforderung der Bundesregierung vor, sich für konkrete Maßnahmen in der EU einzusetzen. Neben den aktuellen Bemühungen um den »Anti-Counterfeiting Trade Agreement« (ACTA) soll die Durchsetzung geistigen Eigentums insbesondere durch weitere Freihandelsabkommen verbessert werden, die eine Stärkung der Kompetenzen von Polizei und Zoll bei der Bekämpfung von Produktpiraterie etc. vorsehen. Als weiterer Vorschlag soll das Amt eines europäischen »Koordinators für geistiges Eigentum« eingerichtet werden, um die verschiedenen Zuständigkeiten in der EU abzustimmen und zugleich das Bewusstsein für geistiges Eigentum in der Bevölkerung zu stärken.

Wie aus der Empfehlung der Bundesratsausschüsse hervor geht, sollen auch die bildungs- und forschungspolitischen Ziele, wie beispielsweise der ungehinderte Zugang zu Wissen, Eingang in den Antrag finden, so der Ausschuss für Kulturfragen. Auch der Wirtschafts-, der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfehlen, in der für den 10. Oktober 2008 vorgesehenen Abstimmung für den Antrag zu stimmen.

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Institutionen:

[IUM/bs]

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