Institut für Urheber- und Medienrecht

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27.04.2006; 18:19 Uhr
Richtlinienvorschlag zu Strafvorschriften bei Produktpiraterie beschlossen
EU-Kommission will vor allem kriminelle Vereinigungen treffen

Franco Frattini, EU-Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, stellte am gestrigen Tag den Richtlinienvorschlag für strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums vor. Laut einer Pressemitteilung vom selben Tag soll der Regelungsvorschlag für alle Arten von Schutzrechtsverletzungen gelten. Danach gilt als Straftat jede vorsätzliche, in gewerblichem Umfang begangene Verletzung eines der genannten Rechte bzw. deren Versuch sowie die Anstiftung und Beihilfe hierzu. Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren und Geldstrafen zwischen 100.000 und 300.000 EUR können verhängt werden, wenn dies im Rahmen einer kriminellen Vereinigung geschieht oder zu einer Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit von Personen führt.

Die Produktnachahmung und -piraterie sei ein lukratives Geschäft und motiviere zur Bildung krimineller Vereinigungen, so Frattini. Daher sei eine effektive Annäherung der Strafvorschriften der Mitgliedstaaten eine Mindestvoraussetzung, um erheblichen Schaden für die betroffenen Branchen der EU-Wirtschaft zu verhindern. Der Vorschlag wird nun dem EU-Parlament zur Beratung überwiesen. Einen ersten Anlauf zur Harmonisierung durch den Europäischen Rat im Wege eines Rahmenbeschlusses war am 13.9.2005 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-176/03) wegen fehlender Zuständigkeit des Rates gestoppt worden.

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[IUM/hl]

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