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03.06.2009; 14:16 Uhr
ARD legt Aufsichtsgremien Telemedienkonzepte vor
12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist am 1. Juni 2009 in Kraft getreten
Nach dem ZDF, das bereits in der vergangenen Woche eine massive Reduzierung seiner Internetangebote angekündigt hatte (vgl. Meldung vom 28. Mai 2009), gab nun auch die ARD mit Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum 1. Juni 2009 Anpassungen ihrer Angebote im Internet bekannt. Die Telemedienkonzepte, in denen sämtliche bisherigen und zukünftigen Telemedienangebote beschrieben sind, seien Ende Mai an die Aufsichtsgremien versandt worden, um nun dem »Drei-Stufen-Test« unterzogen zu werden. Zusätzlich zu ARD-Internetseiten, wie »ARD.de«, »DasErste.de« oder »tagesschau.de«, sollen auch weitere Telemedien, z.B. Teletext und elektronische Programmführer (EPG), überprüft werden. Neben ARD und ZDF rüsten sich auch die Landesrundfunkanstalten für den »Drei-Stufen-Test« ihrer Telemedienangebote und legen ihre Konzepte derzeit ebenfalls den jeweiligen Rundfunkräten zur Prüfung vor. Die aktuelle Fassung des Rundfunkstaatsvertrages nach Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages wird in Kürze auf der Homepage des Instituts abrufbar sein. Neben den geltenden Rechtsgrundlagen wird dann auch eine Recherche früherer Fassungen möglich sein. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3652: http://www.urheberrecht.org/news/3652/
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