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08.04.2009; 15:20 Uhr
Coldplay weisen Plagiatsvorwürfe im Rechtsstreit um »Viva La Vida« zurück
»If I Could Fly« von Joe Satriani fehle es an Originalität
Die britische Musikgruppe Coldplay hat auch vor Gericht die Vorwürfe zurückgewiesen, sie hätten mit dem Titelsong ihres aktuellen Albums »Viva La Vida« Rechte des Gitarristen Joe Satriani verletzt, der 2004 seinen Hit »If I Could Fly« herausgebracht hatte. Satrianis Song fehle es an Originalität, weshalb er keinen Urheberrechtsschutz beanspruchen könne, so die Stellungnahme der Band vor einem Gericht in Los Angeles, wo Satriani Klage gegen Coldplay erhoben hatte. Außergerichtlich hatten die britischen Musiker bereits im Dezember 2008 die Vorwürfe Satrianis, wesentliche Teile von »If I Could Fly« seien in »Viva La Vida« übernommen worden, zurückgewiesen. Die Ähnlichkeit sei rein zufällig und hätte Coldplay nach Bekanntwerden der Vorwürfe selbst überrascht. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3600: http://www.urheberrecht.org/news/3600/
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