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25.01.2012; 13:05 Uhr
Vorerst keine Veröffentlichung von Originalpassagen aus »Mein Kampf«
»Zeitungszeugen« erscheinen mit unleserlichen Auszügen aus der Hetzschrift
Im Streit um die Veröffentlichung kommentierter Auszüge von Hitlers »Mein Kampf« (vgl. Meldung vom 17. Januar 2012) setzt der britische Verleger Peter McGee auf Deeskalation, wie »FOCUS Online« meldet. Anders als ursprünglich geplant sollen nun Originalpassagen aus der Hetzschrift unleserlich, »mit einer Art Nebel« der an diesem Donnerstag erscheinenden Ausgabe von »Zeitungszeugen« beigelegt werden. Lediglich der zugehörige Kommentar solle lesbar sein. Man fühle sich zu diesem Schritt gezwungen, um sich vor Konfiszierungen zu schützen, erklärte Verlagssprecher Alexander Luckow gegenüber dem »FOCUS«. McGee wolle das Risiko einer Beschlagnahmung der Publikationen der »Zeitungszeugen« wie vor rund drei Jahren (vgl. Meldung vom 12. März 2009) nicht eingehen. Die damalige Aktion der Staatsregierung habe dem Ruf des Projekts »Zeitungszeugen« sehr geschadet, so McGee. Am Dienstag hatte das Bayerische Finanzministerium als Rechtsnachfolger des die Urheberrechte an »Mein Kampf« haltenden Franz-Eher-Verlages eine einstweilige Verfügung beantragt, um zu verhindern, dass die Auszüge aus Hitlers Buch veröffentlicht werden, so Onlinemeldungen. Die Entscheidung des LG München I werde für heute nachmittag erwartet. Ob das Bayerische Finanzministerium seinen Antrag zurücknehme, sei ungewiss. Update 26. Januar 2012: Wie »Legal Tribune Online« meldet, untersagte das Landgericht München I mit Beschluss vom 25. Januar 2012 (Az.: 7 O 1533/12) per einstweiliger Verfügung die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus »Mein Kampf«. Dokumente:Permanenter Link zu dieser News Nr. 4490: http://www.urheberrecht.org/news/4490/
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