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03.05.2010; 16:26 Uhr
Mario Adorf verliert Rechtsstreit wegen ungenehmigter Verwendung seines Portraits auf Brockhaus-Umschlag
LG München I weist 30.000 Euro-Schadensersatzklage ab - Anwalt hält Berufung für wahrscheinlich
Mario Adorf hat in erster Instanz vor dem Landgericht München I (Urteil vom 28.04.2010, Az. 9 O 19410/09, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt) seinen Rechtsstreit gegen den Brockhaus Verlag wegen der ungenehmigten Verwendung eines Portraitfotos des Schauspielers verloren. Richter Thomas Steiner: »Der Fall stand auf Messers Schneide«. Das Foto stehe in inhaltlichem Zusammenhang mit einem Eintrag über den Schauspieler in Band 1 des Brockhaus, auf dessen Umschlag Adorfs Portrait das des früheren Bundeskanzlers Konrad Adenauer abgelöst hat, und sei daher zulässig. In den gescheiterten Vergleichsverhandlungen hatte der Darsteller des »Heinrich Hafferloher« in der Serie »Kir Royal« verlangt, dass ihm der Brockhaus Verlag eine 2007-Sonderedition des »Brockhaus« mit von Armin Müller-Stahl gestalteten Buchrücken schenkt und sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Mit seiner Klage auf Unterlassung und 30.000 Euro Schadensersatz ist Adorf nicht erfolgreich gewesen, sein Anwalt hält es allerdings für wahrscheinlich, dass der Prozess in der Berufungsinstanz weiter ausgefochten wird. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3937: http://www.urheberrecht.org/news/3937/
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