Institut für Urheber- und Medienrecht

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21.06.2010; 17:19 Uhr
Verleger befürworten Aufnahme von »Snippets« in neues Leistungsschutzrecht
Gegner kritisieren Monopolisierung der Sprache

Im Vorfeld der Anhörung zum Verleger-Leistungsschutzrecht im »Dritten Korb« sind im »netzpolitik«-Blog Eckpunkte vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) veröffentlicht worden. Demnach sollen vom Leistungsschutzrecht der Verleger auch Überschriften, Sätze und Satzteile geschützt sein, »soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen«. In den weiten Schutzbereich eines solchen Leistungsschutzes würden auch »Snippets«, d.h. in Suchmaschinenergebnissen auftauchende Kurzhinweise - meist Überschriften der Artikel sowie die ersten Wörter des Artikels - mit Links auf die Beiträge fallen. Fraglich ist daher, ob in der Reform ein Gleichlauf des Urheber- mit dem Leistungsschutzrecht erreicht werden, oder ob das Verleger-Leistungsschutzrecht als Investitionsschutz hinsichtlich der »Snippets« weiter gehen soll. Nach Berichten von »heise online« wehrte sich VDZ-Rechtsexperte Christoph Fiedler in diesem Zusammenhang gegen Vorwürfe, mit dem Verleger-Leistungsschutzrecht würde Sprache monopolisiert. Denn das Schutzrecht setze stets eine konkrete Verwendung in Form einer Anbindung mit einem Presserzeugnis sowie der entsprechenden Namensnennung voraus.

Eine Kommentierung des Verlegerentwurfes seitens der Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di und des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) war im Mai veröffentlicht worden (vgl. Meldung vom 9. Mai 2010). Zur »Snippet«-Frage äußert sich der DJV ablehnend. Kein Verlag könne einzelne Worte oder Satzteile aus Artikeln so schützen lassen, dass deren Gebrauch künftig verboten wäre. Die Anhörung findet am 28. Juni 2010 statt (vgl. Meldung vom 15. Juni 2010).

Dokumente:

[IUM/eg]

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