Institut für Urheber- und Medienrecht

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11.02.2009; 16:38 Uhr
US-Schriftstellerverband: Vorlesefunktion in Amazons eBook-Reader verletzt Audio-Rechte der Autoren
Text-to-Speech-Funktion im »Kindle 2« stellt nach Ansicht der Authors Guild eine Tonaufführung dar

Nachdem der Online-Buchhändler Amazon erst am 9. Januar 2009 das Nachfolgemodell seines eBook-Readers »Kindle« offziell vorgestellt hatte, kritisierte die amerikanische Schriftstellervereinigung Authors Guild die in der neuen Gerätegeneration eingebaute Text-to-Speech-Funktion, die das Vorlesen von Büchern mit Hilfe einer computergenerierten Stimme ermöglicht, wie der Informationsdienst »CNet« berichtet. Darin sei nach Ansicht des Verbandes eine Tonaufführung und damit eine Verletzung der Audio-Rechte der Autoren zu sehen, da Amazon nicht berechtigt sei, ein Buch laut vorzulesen, so Paul Aiken Geschäftsführer der Authors Guild gegenüber dem »Wall Street Journal«.

Während der US-Anwalt Ben Sheffner, auf dessen Blog »CNet« verweist, die Vorlesefunktion möglicherweise als vom Recht auf private Aufführungen erfasst ansieht, stellt die Umwandlung und Tonausgabe nach Auffassung von Jonathan Zittrain, Professor an der Harvard Law School, schon deshalb keine Urheberrechtsverletzung dar, weil keine Tonaufnahme angefertigt werde. Im Bezug auf die Text-to-Speech-Funktion im »Kindle 2« wies ein Sprecher von Amazon darauf hin, dass die computergenerierte Tonausgabe ohnehin nicht an die von Hörbüchern gewohnte Qualität heranreiche.

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[IUM/bs]

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