Institut für Urheber- und Medienrecht

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16.04.2007; 11:45 Uhr
Koalition strebt regionale Internet-Adressen an
ICANN soll internationaler Aufsicht unterliegen - Einschränkung der Abfrage von Whois-Daten?

Mit ihrem gemeinsamen Antrag »Weiterentwicklung des Adressraums im Internet« setzen sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD dafür ein, dass neue Top-Level-Domains (TLD) für regionale und urbane Gemeinschaften in Deutschland wie ».berlin«, ».bayern« oder ».nrw« durch die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) zugelassen werden. Zugleich wollen die Koalitionäre über den so genannten Regierungsbeirat der ICANN, das Governmental Advisory Committee (GAC), in dem die Bundesregierung vertreten ist, erreichen, dass auch Umlautdomains bei den TLDs in Zukunft möglich sind, da sich deren Vorteile bereits bei den Domains unterhalb der TLDs gezeigt habe. Grund für diesen Vorstoß sind die nach Ansicht der Koalition zu erwartenden positiven Auswirkungen für die regionale Wirtschaft sowie der identifitätsstiftende Effekt im Internet für Wirtschaft, Kultur, Politik und Bürger. Um wohl einem Missbrauch vorzubeugen, soll für eine entsprechende Vergabe aber Voraussetzung sein, dass die jeweilige Initiative von den zuständigen öffentlichen Stellen unterstützt oder mitgetragen wird.

Des weiteren wollen CDU/CSU und SPD die bisherige alleinige staatliche Aufsicht der ICANN durch die US-Administration brechen und fordern den Deutschen Bundestag mit ihrem Antrag auf, gemeinsam mit den europäischen Partnern darauf hinzuwirken, dass die Domain-Namenverwaltung mittelfristig einer internationalisierten Aufsicht unterworfen wird. Als drittes sollen nach den Worten von Dorothee Bär (CSU) und Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU) die personenbezogenen Daten von Inhabern und Verantwortlichen hinter einer Domain in Zukunft besser gegen möglichen Missbrauch geschützt werden. Bislang könnten über den so genannten »Whois«-Dienst, wie er z. B. auch von der für die Vergabe der deutschen Domains zuständigen Stelle der DENIC angeboten wird, öffentlich für jedermann zugänglich auch sensible Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Anschriften abgefragt werden, was insbesondere »Spammern« und Direktvermarktern Tür und Tor öffne. Zu überlegen sei daher, ob, wie und für welche Zwecke »Whois«-Daten möglicherweise nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zur Verfügung gestellt werden könnten.

Der Antrag ist dem Ausschuss für Kultur und Medien federführend zur weiteren Beratung überwiesen. Dieser wird dann dem Plenum eine Beschlussempfehlung vorlegen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

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