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06.02.2007; 10:01 Uhr
Lieder der Beatles bald bei »iTunes« erhältlich?
US-Firma Apple einigt sich mit Beatles-Firma über Nutzung des Apfellogos
Die Apple Inc. kann nun in ihrem Online-Musikshop »iTunes« voraussichtlich auch die Lieder der »Beatles« anbieten. Wie die »Financial Times Deutschland« (FTD) am 6.2.2007 meldete, beendete die kalifornische Computerfirma einen mit der »Beatles«-Firma Apple Corps, Ltd. seit Jahren ausgetragenen Rechtsstreit um die Nutzung des für beide Unternehmen stehenden Apfel-Logos. Demzufolge habe nun der US-Konzern alle Markenrechte hieran inne, während die »Beatles«-Firma die für das von ihr besetzte Geschäftsfeld notwendigen Unterlizenzen für die Nutzung des Logos erhalte. Basis für diese Einigung soll das eine Klage der Apple Corps, Ltd. abweisende Urteil des britischen High Court of Justice sein, mit der sich die Musikfirma gegen das »iTunes«-Angebot der Computerfirma wandte. Apple Inc. hatte sich Ende der 80er Jahre dazu verpflichtet, den Apfel als Firmenzeichen lediglich für Güter und Dienste zum Reproduzieren, Abspielen, zur Wiedergabe oder sonstigen Übermittlung kreativer Werke zu verwenden (siehe Meldung vom27.3.2007). Durch den Online-Musicstore »iTunes« sah Apple Corps, Ltd. die ihr verbliebenen Rechte auf kreative Werke, deren prinzipieller Inhalt Musik ist, verletzt und hatte erfolglos geklagt. Nach Ansicht des High Courts of Justice bedeutete der Verkauf von Musiktiteln unter dem Apfellogo nicht, dass die Musik selber die Marke trage. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2928: http://www.urheberrecht.org/news/2928/
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