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20.03.2006; 19:17 Uhr
Stefan Raab: Strafprozess wegen Beleidigung eingestellt
Fernsehmoderator zahlt 20.000 EUR und schreibt einen Entschuldigungsbrief
Das Landgericht München I (LG München I) hat das Berufungsverfahren gegen den Fernsehmoderator Stefan Raab am 20.3.2006 wegen Beleidigung einer 29-jährigen Mutter in seiner Fernsehsendung »TV total« eingestellt. Wie der »Münchner Merkur« in seiner Onlineausgabe vom selben Tage berichtet, erlegte das Gericht Raab die Zahlung von 20.000 EUR und eine schriftliche Entschuldigung auf, im Gegenzug zog die Nebenklägerin ihren Strafantrag zurück. Der Moderator hatte im September 2004 ein Foto der Nebenklägerin ohne deren Einwilligung mit der Schultüte ihrer gerade eingeschulten Tochter im Arm gezeigt und die Aufnahme mit den Worten kommentiert: »Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser.« Das Amtsgericht München hatte Raab hierauf am 16.9.2005 wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetzes zu einer Geldstrafe von 150.000 EUR verurteilt (Az.: 27 O 1084/04 - ZUM 2005, 567). Hiergegen hatten der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das LG München I begründete sein Einwirken auf den Angeklagten und die Nebenklägerin damit, dass der Fall nicht so eindeutig sei.Die zivilrechtliche Klage der Nebenklägerin auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 EUR über zwei Instanzen habe zu keinem Erfolg geführt, da keine schwerwiegende Ehrverletzung vorgelegen habe (siehe hierzu Meldung> vom 2.2.2006). Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2629: http://www.urheberrecht.org/news/2629/
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