Institut für Urheber- und Medienrecht

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02.02.2006; 18:22 Uhr
Schmerzensgeldklage gegen Stefan Raab auch in zweiter Instanz abgewiesen
Kammergericht: Bezeichnung einer Mutter mit Schultüte als Drogendealerin ist zulässig

Stefan Raab muss wegen der Darstellung einer Mutter mit Schultüte als »perfekt getarnte Drogendealerin« in einer Folge der Sendung »TV-total« der Betroffenen kein Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 Euro zahlen. Wie der Branchendienst »fairpress.biz« unter Berufung auf das Management Raabs berichtet, hat das Kammergericht Berlin (Az.: 9 U 102/05 - Veröffentlichung in der ZUM folgt) die entsprechende Forderung der Mutter abgelehnt und damit die erste Instanz (Az.: 27 O 1084/04 - ZUM 2005, 567) bestätigt. Das LG Berlin hatte ihre Darstellung in der Sendung als zulässige Satire bewertet. In der von Stefan Raab moderierten Show, die im Abendprogramm des Senders Pro Sieben ausgestrahlt wird, war ein Ausschnitt einer Reportage des Hessischen Rundfunks über die Einschulung von Erstklässlern gezeigt worden. Die Szene, die die Mutter mit der Schultüte zeigt, wurde fast eine Minute lang als Standbild festgehalten und entsprechend kommentiert.

Die Sendung hatte allerdings strafrechtliche Folgen für den TV-Moderator. Vor dem Amtsgericht München war Stefan Raab am 17.9.2005 zu 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Amtsrichterin hatte Raab der öffentlichen Zur Schau Stellung ohne Einverständnis der Frau und eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz für schuldig befunden.

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[IUM/kr]

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